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1. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 34

1849 - Münster : Coppenrath
34 rühmten Mitgliedern fort, besonders durch die sogenannten lan- do« fúnebres oder Leichenreden, worin den Vorfahren oft er- dichtete Triumphe, Confútate u. s. w. zugeschrieben wurden, die jo in die Geschichte übergegangen sind. Die eigentliche Geschichtschreibung begann erst nach dem zweiten punischen Kriege sich in Rom nach und nach auszubil- den, und zwar durch die Annalisten, deren zahlreiche Werke jedoch verloren und nur durch die Anführungen späterer Schrift- steller bekannt sind. Sie zeichneten die römische Geschichte von der Erbauung der Stadt an in einfachen und schmucklosen Chro- niken (anuales) nach der Reihenfolge der Jahre auf. Der erste unter den römischen Annalisten ist nach des Li- vius Zeugniß Q. Fabius Pictor, der im zweiten punischen Kriege gedient hatte und nachher mehre für uns größtentheils verloren gegangene Bücher (anuales) schrieb, deren Glaubwür- digkeit indessen schon von Polpbius in Zweifel gezogen worden ist. Der fast gleichzeitige, als sorgfältiger Geschichtsforscher ge- rühmte L. Ein eins Ali mentu s, der ebenfalls im zweiten punischen Kriege gedient hatte, schrieb eine Geschichte Roms von der Gründung an bis auf seine Zeit, aber in griechischer Spra- che; ebenso Acilius, dessen Annalen ein gewisser Claudius ins Lateinische übersetzte. Weit mehr haben wir den Verlust der „Origines" des M. Porcius Cato Censorinus zu beklagen, worin nach sieben Büchern die Geschichte des Ursprun- ges der Stadt Rom und der andern Städte Italiens, dann insbesondere die Geschichte der beiden punischen Kriege und der darauf folgenden Ereignisse bis 151 v. Chr. behandelt war. Fast gleichzeitig besang der Dichter Q. Ennins, aus Rudiä in Campanien, in einem großen Nationalepos von achtzehn Bü- chern (anuales) die Geschichte Roms von dessen Gründung an bis auf seine Zeit, von welchem Werke auch zahlreichere und größere Bruchstücke auf uns gekommen sind. Die vielen Anna- listen der folgenden Zeit sind uns meist nur den Namen und einzelnen Anführungen nach, die sich insbesondere bei Livius finden, bekannt. Unter den noch vorhandenen Schriften der Alten, welche die römische Geschichte in einigem Zusammenhänge behandeln, sind folgende hervorzuheben, a. In griechischer Sprache

2. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 74

1849 - Münster : Coppenrath
74 des Krieges und Friedens, in den innern und auswärtigen Staatsgeschäften. Ihre Macht war demnach eine fast königliche, mit dem Unterschiede, daß die Dauer derselben nur ein Jahr war, und sie von zwei Personen ausgeübt wurde t. Jedoch allmälig wurde dieselbe geschmälert und zwar zunächst durch die Provocation oder das Recht, von den Urtheilsprüchen der Consuln an das Volk zu appellireu; später durch die Jnter- cession der Volkstribunen, so wie durch die Trennung der Censur und Prätur von der Consulwürde. Nur in besonders gefahrvollen Lagen des Staates wurde den Consuln unumschränkte Gewalt ertheilt"). Bei Niederlegung ihres Amtes leisteten sie den feierlichen Eid, Nichts gegen die Republik, sondern Alles für dieselbe gethan zu haben. Wegen ungerechter Verwaltung konn- ten sie auch in Anklagestand gesetzt werden. Die abgegangenen Consuln hatten, zumal als Senatoren, noch immer einen aus- gezeichneten Rang und führten den Titel Con/ularen. ^ Zu den ersten Consuln wurden L. Junius Brutus und Tarquinius Collatinus erwählt, die beiden Retter der Volksfreiheit. Sie ergänzten den unter Tarquinius fast veröde- ten Senat wieder auf die gesetzmäßige Zahl von dreihundert durch Aufnahme neuer Mitglieder aus den plebejischen Rittern. Die neu aufgenommenen Senatoren wurden von den patricischen, welche nach wie vor llatre« hießen, durch das Beiwort Oonseripli unterschieden; und llatre« (et) oonseripti war seitdem der Titel der Senatoren in der Anrede bei feierlichen Versammlungen. Um diese Zeit, im Jahre 509, wurde auch der erste Handels- vertrag mit Karthago geschlossen, ein Beweis, daß die Römer als Seefahrer bereits früher jener mächtigen Republik bekannt geworden waren und wahrscheinlich auch mit den griechischen Kolonien in Italien und Sicilien im lebhaften Verkehr standen, wenn auch ihre Schiffahrt sich zunächst nur auf die Küsterr be- schränken mogte. -) Libertatis autem originem inde magis, quia annuum imperium consulare factum est, quam quod deminutum quidquam sit ex regia potestate, numeres. Liv. Ii. 1. — Nach Florus (I. 9.) waren zwei Consuln da: ne potestas solitudine corrumperetur; und nur auf ein Jahr: ne potestas mora corrumperetur. 3) Der Senatsbeschluß lautete alsdann: Videant consules, ne quid detrimenti capiat respublica.

3. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 80

1849 - Münster : Coppenrath
80 Diktator verwundete den König Tarquinius, der ungeachtet des hohen Alters an der Schlacht Theil nahm. Zwei Söhne und der Schwiegersohn des Tarquinius fielen, und das Glück des heißen Tages neigte sich auf die Seite der Römer. Da endlich floh der hoffnungslose König, aller seiner Kinder beraubt, nach Cumä in Campanien. Hier rief bald nachher der Tod den lebensmüden Greis von dem Schauplatze seiner vieljährigen Leiden. Schon im dritten Jahre nach der Schlacht am See Regillus wurde der alte Bundesverein zwischen den Römern und Latineru und das Verhältnis beider Völker gegen einander wieder herge- stellt und befestigt. Streit zwischen den Patriciern und Plebejern von 500 bis 300 vor Chr. §. 19. Die Volkstribuncn. 493. Rom schien nach aufgehobener Königsregierung vollkommen frei zu sein. Allein die Freiheit genossen nur die Patricier, nicht die Plebejer. Statt der Könige, die sich im Ganzen wohlwollend gegen die Gemeinde bewiesen hatten, um an ihr eine Stütze zu finden gegen die herrschsüchtigen Patricier, regierten jetzt diese selbst mit den aus ihrer Mitte erwählten Consuln. Sie beklei- deten ausschließlich alle öffentlichen Ämter, sie richteten nach ihrer Willkür das Volk, sie hatten den Nießbrauch der Staatslände- reien, die sie gegen hohen Zins den Plebejern verpachteten. In den vielen Feldzügen eines jeden Jahres ließ der Patricier seine Ländereien durch Clienten oder Sklaven bebauen. Das konnte der arme Plebejer nicht; er mußte sie wüst liegen lassen oder sein kleines Eigenthum oft sogar verkaufen, um nur die Kosten des Feldzuges zu bestreiten; denn für Waffen und Lebensunter- halt während desselben mußte Jeder selbst sorgen. Eben sowenig konnte er bei anwachsender Verlegenheit des Hausstandes eine Minderung der Landsteuer gewinnen, welche nach dem Wortlaut der einmal aufgenommenen, für vier Jahre gültigen Schätzung mit unerbittlicher Strenge eingetrieben wurde. Und kam er nun aus seinen Freiheitsschlachten zurück, so fand er seine Felder verwildert oder vom Feinde selbst verheert und gerieth mit Weib

4. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 82

1849 - Münster : Coppenrath
82 tors auszuführen hatte; und die Consuln legten ihr Amt für die Zeit der Dietatur nieder. Diese sollte gesetzlich nicht länger als sechs Monate dauern; einmal, damit nicht diese unumschränkte Gewalt in eine vollständige Alleinherrschaft ausarte, dann aber auch wohl aus Rücksicht für die Consuln selbst, die ja ihr Amt für ein ganzes Jahr erhalten hatten, durch die Ernennung eines Diktators aber für eine gewisse Zeit gleichsam abgesctzt wur- den. In der Regel jedoch legte der Diktator noch vor Ablauf dieser Zeit sein Amt nieder, und zwar immer, wenn das erfüllt war, weswegen man ihn gewählt hatte. Sofort traten dann die Consuln wieder ihr Amt an. Bei jeder drohenden Gefahr des Staates, wenn schleunige Entschließung und Ausführung nöthig war, wurde ein Diktator erwählt, in der Regel aus den Consularen; und vierundzwanzig Lictoren mit ihren Fasces ver- sinnlichten äußerlich seine furchtbare Machtfülle Schrecken ging durch das Volk, das nun auch seines letzten Schutzmittels, der Provokation, beraubt war, und es wagte nicht, sich den Anord- nungen des Diktators zu widersetzen. Zweimal nach einander zog es aus und bekämpfte siegreich die Feinde, welche Tarqui- nius gegen Rom in Bewegung gesetzt hatte. Die Patricier, wenigstens die Mehrzahl derselben, hatten noch immer einige Schonung gegen die Gemeinde bewiesen, so lange sie fürchteten, diese mögte den Tarquinius zurückberufen. Als aber der Tod desselben sie von dieser Furcht befreiet hatte, da verdoppelten sie ihre Bedrückungen, und die furchtbaren Rechte der Gläubiger gegen ihre Schuldner kamen zur vollen Ausfüh- rung. Den Patriciern gegenüber nahm die Gemeinde eine immer drohendere Stellung an. Appius Claudius war zum Consul erwählt worden, neben ihm aber der sanfte Servilius, damit bei der Verwaltung Milde mit Strenge sich paare. Letzterer trug im Senate darauf an, den Schuldnern Erleichterung zu gewäh- 2) Creato dictatore — magnus plebem metus incessit, ut inten- tiores essent ad dicto parendum, biv. Ii. 18. — Vvn dem mächtigen gegen die Plebejer gewählten Dictator muß man den Dictator unter- scheiden, der zuweilen ernannt wurde, um einen Jahresnagel in die Cellenwand des Jupitertempels auf dem Capitol einzuschlagen, weil eine alte Sage ging, daß durch das Einschlagen eines solchen Nagels einst einer Pest oder einem Aufruhr das Ziel gesetzt worden sei.

5. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 85

1849 - Münster : Coppenrath
85 heimkehren. Der Senat fürchtete vor ihrer Rückkehr, und unter dem Vorwände, die Sabiner machten neue Kriegesrüstungen, wurden sie noch unter Waffen gehalten. Allein das Volk durch- fchauete bald diese Arglist; und jetzt, nachdem es bei aller Hin- gebung in seinen gerechtesten Erwartungen wieder und wieder auf das grausamste war getäuscht worden, nahm es zu einem verzweifelten Mittel seine Zuflucht. Mit den Waffen in der Hand, seine Feldzeichen an der Spitze, brach es unter Anführung des aus seiner Mitte gewählten Plebejers Sicinius Bellu- tus auf, und lagerte sich auf einem anderthalb Stunden von Rom, am Einflüsse des Anio in die Tiber gelegenen Berge, welcher später der „heilige Berg" genannt wurde. Von hieraus schauete es trotzig hinunter auf die verhaßte Tyrannenstadt. Diese unerwartete Unternehmung belehrte den Senat, wie sehr er sich durch seine Härte und Ungerechtigkeit geschadet hatte. Das Volk strömte in ganzen Massen aus Rom nach dem heili- gen Berge; die Wachen an den Thoren waren nicht im Stande, dasselbe aufzuhalten. Durch Tumult in: Innern und Krieg von Außen geänstigt, entschloß sich der Senat jetzt endlich zur Nach- giebigkeit. Er schickte eine Gesandtschaft, und an der Spitze der- selben M e n e n i u s A g r i p p a, den Liebling des Volkes, in das Lager der Ausgewanderten, sie freundlich zur Rückkehr einzula- den. Dieser führte das Wort und belehrte das Volk über die bösen Folgen der Zwietracht durch eine Fabel. „Einst, — sprach er - empörten sich die Glieder des Körpers wider den Magen. Sie wollten es nicht länger dulden, daß dieser allein in behag- licher Ruhe in der Mitte sitze und sich von den andern füttern und tragen lasse. Sie versagten ihm also ihren Dienst. Die Hände wollten keine Speisen mehr an den Mund bringen, der Mund sie nicht aufnehmen, die Zähne sie nicht zermalmen. Diesen Vorsatz führten die Glieder eine Zeitlang aus. Aber bald merkten sie, daß sie sich selbst dadurch schadeten. Sie fühlten nämlich, daß es der Magen sei, der die Säfte der empfangenen Speisen durch alle Glieder vertheile und dadurch ihnen allen Kraft und Munterkeit gebe. Sie ließen daher von ihrem Vor- haben ab und söhnten sich wieder mit dem Magen aus." Das Volk begriff bald den Sinn dieser Worte und sah ein, daß seine Empöruug und seine Trennung dieselbe Schwäche und Hinfällig-

6. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 132

1849 - Münster : Coppenrath
132 steren entschieden und ihnen den Weg dazu angebahnt. Alle Schwierigkeiten und Gefahren, welche ein Gebirgskrieg insbe- sondere mit sich führt, hatten sie in dem samnitischen Gebirgs- lande kennen und überwinden gelernt. Die eroberten Länder selbst waren nach allen Richtungen hin mit römischen Kolonien bedeckt, die nicht nur als Schutzwachen die Treue der neuen Unterthanen schirmten, sondern auch den Römern eben so viele feste Anhalts- punkte boten auf ihren ferneren Zügen. Zugleich fanden die Römer in der Gründung solcher Kolonien ein wirksames Mittel, sich der wachsenden Menge der besitzlosen Bürger zu entledigen. Die einzelnen Städte, in welchen sie sich als eine stehende Be- satzung ansiedelten, mußten in der Regel ein Drittel ihrer Feld- mark an sie abtreten; und die neuen Kolonisten selbst trugen einen nicht geringen Theil ihres heimathlichen Lebens mit in die Fremde hinüber. Durch die Anlegung von Heerstraßen wurde für die Verbindung dieser Kolonien mit der Hauptstadt gesorgt. Die erste war die appische Straße (via Appia), welche von Rom nach Capua führte und später bis nach Brundusium verlängert wurde. Appius Claudius Cäcus, der um das Jahr 312 vor Chr. Censor war, bauete sie und legte auch zugleich eine große Wasserleitung an3). Während des zweiten und dritten samnitischen Krieges hatte auch der Stand der Jnnenverhältnisse Roms manche Verände- rungen erlitten. Im Jahre 326 erschien in Folge des Frevels, welchen ein patricischer Gläubiger an einem wegen väterlicher Schulden verhafteten Jünglinge verübte, das Gesetz des Consuls Pötelius (lex Poetelia), wodurch die Schuldknechtschaft aufge- hoben wurde. Von nun an sollte der Gläubiger nur auf Habe und Gut seines Schuldners ein Recht haben, nicht aber auf die Person desselben. Mit Recht nennt Livius dieses Gesetz einen neuen Anfang der plebejischen Freiheit^). — Im Jahre 312 war, wie bereits oben bemerkt ist, Appius Claudius Cäcus Cen- sor, der sich darin von seinen Ahnherrn sehr unterschied, daß er dem Senate viel von seinen Rechten vergab, für welche jene so hartnäckig gekämpft hatten. Söhne der Freigelassenen machte er 3) Appia via el aqua ab Appio Claudio appellata est. Festusp. 21. 4) Eo anno plebi Romanae velut aliud initium libertatis factuin est, quod ligari nexi desierunt. Liv. Viii. 28,

7. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 133

1849 - Münster : Coppenrath
133 zu Senatoren, vertheilte die niedere Volksklaffe der Stadt in alle Tribus und verschaffte ihr so die Gewalt, in jeder Angele- heit durch die Mehrzahl der Stimmen zu entscheiden. Solche Anordnungen aber konnten argen Unfug veranlassen und dem Staate gefährlich werden. Daher wurde schon das Jahr darauf jene Senatorenwahl wieder vernichtet, und im Jahre 304 schränkte Q. Fabius als Censor die über alle Tribus vertheilten Frei- gelassenen auf die vier städtischen Tribus ein und erhielt für dieses Verdienst den Beinamen Marimus. — Im Jahre 300 wurde durch das von den Tribunen Quintus und Cnejus Ogul- nius ausgegangene Gesetz (lox Ogulnia) den Plebejern auch der Zugang zu den Priesterwürden eröffnet. Jtl das bisherige Col- legium der vier patricischen Pontifices wurden eben so viele plebejische, und in das der vier patricischen Auguren fünf plebe- jische ausgenommen. — Im Jahre 289 wurden die Triumviri capitales als Verwalter der Criminalpolizei eingesetzt. — Im Jahre 286 endlich erfolgte, wegen harter Bedrückung der Schuld- ner, die dritte und letzte Auswanderung der Plebejer auf das Janiculum. Q. Hortensius wurde zum Diktator ernannt und bewirkte die Aussöhnung. Durch ein Gesetz, welches er erließ (lex Hortensia), wurde die lex Publilia über die allgemein ver- bindende Kraft der Plebiscita wiederholt und bestätigt. Um die- selbe Zeit hob ein anderes Gesetz, die lex Naenia, die Nothwen- digkeit der Bestätigung der in der Centuriatversammlung ge- schehenen Wahl durch die Curiatversammlung auf. Somit war die Verfassung zu ihrem endlichen Abschlüsse gekommen. An die Stelle der früheren Aristokratie war jetzt eine vollständige De- mokratie getreten. (Vergl. §. 27.). §. 33. Krieg mit Larcut und mit Pyrrhus. 282 — 272. Die krieggewohnten Römer wurden nun von einem sieg- reichen Kampfe zum andern fortgerissen. Unter den Städten von Großgriechenland, welches die südliche Küste von Italien in sich begriff, zeichnete sich Tarent, das heutige Taranto, eine Kolo- nie der Spartaner, aus. Durch einen ausgedehnten Handel, welchen die 2age der Stadt an jenem nach ihr benannten Meer- busen besonders begünstigte, waren die Tarentiuer sehr reich und mächtig, aber auch zugleich sehr üppig und weichlich geworden.

8. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 91

1849 - Münster : Coppenrath
91 auf freie und von den Patrieiern ganz unabhän- gige Wahl ihrer Vertreter, um nicht den heiligen Schutz der Tribunen durch Eiufluß der Patricier auf deren Wahl un- kräftig zu sehen; drittens: auf Sicherheit und Öffentlichkeit des Rechts durch geschriebene Gesetze. Mit List und Gewalt kämpften die Patricier gegen diese Forderungen an. Eigennutz und Hochmuth verblendete sie über ihre und des Volkes Kraft. Das Erste, was neue (Währungen vcranlaßte, war das A ck e r- g e se tz ; und es ist auffallend, daß selbst ein Patricier, und zwar der Cónsul Spurius Cassius hiedurch ein Verräther an seinem eigenen Stande wurde. Es war nämlich Sitte bei den Römern, den von ihnen besiegten Völkern nie den Frieden zu gewähren, ohne ihnen einen Theil des Landes zu nehmen, welches sie dann zu ihrem Gebiete schlugen. Von diesem, Staatseigenthum ge- wordenen, Lande (ager publicus) wurde gewöhnlich ein Theil den ärmeren Einwohnern Roms geschenkt; der größere Theil aber den Patriciern zur eiustweiligen Besitznahme überlassen, unter der Bestimmung der Abgabe des Zehnten. Es betrachteten die Patricier dieses Recht der Besitznahme, besonders seit den Zeiten der Republik, als eine Entschädigung für die Versäumniß durch die Magistraturen, zu welchen sie allein berufen waren; und sie wußten sich auch bald der Abgabe des Zehnten zu ent- ziehen. So hatten demnach die Patricier den Hauptvortheil von jenen Kriegen, die doch hauptsächlich durch den Arm des Volkes geführt und gewonnen wurden. Da trat nun im Jahre 486 der ehrgeizige Cónsul Sp. Cassius Viscellinus mit dem Vorschläge auf, daß ein Theil von diesem Gemeinlande auch armen Plebejern überwiesen werde. Dieser Vorschlag (lex Cas- sia agraria) ward von den Patriciern als ein Verrath an ihren Rechten angesehen und dem Urheber desselben der Untergang geschworen; nur wollte man das Ende seines Consulats abwar- teu. Der Senat selbst verfuhr mit unedler List. Um Aufschub zu gewinnen, verordnete er, daß zehn Männer ernannt würden, die sich mit der Ausführung jenes Gesetzvorschlages beschäftigen sollten. Sobald aber das Consulatjahr des Cassius abgelaufen war, wurde er bei der Curieugemeinde als Hochverräther, der die bestehende Verfassung stürzen und sich zum Alleinherrscher aufwerfen wollte, angeklagt und verurtheilt. Auch das Volk

9. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 93

1849 - Münster : Coppenrath
93 Feinde auch den Cónsul selbst an, schlugen ihn in die Flucht, wie einst Porsenna und besetzten sogar das Janiculum. Nachdem aber der Cónsul Virginius durch einen Sieg am Janiculum die schwache volle Niederlage des Menenius vergolten hatte, kam endlich ein vierzigjähriger Friede mit Veji (474) zu Stande. Seitdem waren auch die Tribunen wieder in voller Rührigkeit zu Aus- dehnung der Rechte ihrer Gemeinde. Sie hatten bereits den Menenius wegen seines zweideutigen Benehmens in der Cre- meraschlacht angeklagt und ihn zu einer Geldbuße verurtheilt. Jetzt wurde auch das Ackergesetz wieder in Anregung gebracht. Im Jahre 473 trat der Tribun Genucius auf und machte alle Consuln seit dem Tode des Sp. Cassius verantwortlich wegen der Nichterfüllung des Ackergesetzes. Der Gerichtstag, an wel- chem er mit seiner Klage auftreten wollte, war bereits da, und das Volk auf dem Markte versammelt; nur Genucius fehlte. Man schickte nach seinem Hause; hier wurde er todt in seinem Bette gefunden. Sofort wurde die Leiche nach dem Markte gebracht und zur Schau ausgestellt. Da aber keine Spur von Gewaltthätigkeit zu sehen war, so schloß das abergläubische Volk, die Götter selbst wären seiner Sache abhold; und es beruhigte sich. Mit glücklicherem Erfolge trat ein Jahr nach ihm der Tribun Bolero Publilius mit dem Vorschläge auf (lex Publilia), daß die Plebejer ihre Gemeindeangelegenheiten, vornehmlich aber die Wahl der Tribunen und Ädilen, in ihren Tributcomitien verhandeln und darüber beschließen könnten. Durch diesen Vorschlag, der nach hartnäckigem Widerstande, im Jahre 471 Gesetzeskraft er- hielt, verloren die Patricier allen Einfluß auf diese Wahl?). So war demnach der Staat in zwei einander entgegenstehende Hälften zersplittert, von welchen jede ihre besonderen Magistrate und Versammlungen hatte; ein einigendes Bindungsmittel fehlte. Nunmehr konnte nur die Aufnahme eines gemeingültigen, alle Römer verbindenden Landrechts, das durch schriftliche Fas- sung dem Wechsel persönlicher Ansichten und Leidenschaften ent- zogen war, ohne Umsturz der gesellschaftlichen Verhältnisse die Kluft der Stände theilweise füllen und den schroffen Gegensatz Volero rogationem tulit ad populum, ut plebei magistratus tributis comitiis fierent. Liv. Ii. 56.

10. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 96

1849 - Münster : Coppenrath
er 96 4'56 setzte der Tribun L- Jcilius seinen Antrag durch (daber lex Icilia ) : die Tribunen sollten das Recht haben, den Senat zusammenzuberufen und in demselben Gesetze vorzuschlagen; in demselben Jahre einen zweiten: daß den Plebejern der Aventinus als Gemeindeland von den Patriciern eingeräumt werde (daher lex Icilia de Aventino). Endlich konnte auch der Gesetzvorschlag des Terentillus nicht länger umgangen werden. Im Jahre 454, nach achtjährigem hartnäckigem Kämpfen, wurde derselbe augc- nommen, mit der näheren Bestimmung, daß eine allgemeine Ge- setzgebung für beide Stände abgefaßt werden sollte. Zu dem Zwecke wurden vorläufig drei Patricier nach den griechischen Städten in Unteritalien, und nach Athen gesandt, das damals unter Perikles blühete, um die dort bestehenden Gesetze zu sam- meln. Nach zwei Jahren kehrten diese zurück, und nun ent- stand ein neuer Streit, ob die mit der Gesetzgebung zu beauf- tragenden Beamten bloß aus Patriciern, oder zu gleicher Zahl aus beiden Ständen ernannt werden sollten. Endlich gab die Gemeinde hierin nach, und im Jahre 451 wurden zehn Män- ner aus den vornehmsten Patriciern ernannt., und ihnen nebst der. Gesetzgebung die ganze Regierung des Staates für ein Jahr- übertragen -I. Während desselben sollten alle früheren Staats- ämter ruhen, selbst die Provocation unzulässig sein. So traten nun die Decemviren als Gesetzgeber und höchste Obrigkeit zugleich ihr Amt an und verwalteten dasselbe das ganze Jahr hindurch zur allgemeinen Zufriedenheit. Nach sechzigjährigem Sturme genoß Nom einer so glücklichen Ruhe, als es seit der königlichen Regierung nicht gekannt hatte. Mit musterhafter Mäßigung, Eintracht und Umsicht erfüllten die Decemviren ihren doppelten Beruf. Nur Einer von ihnen führte jedesmal die Insig- nien der höchsten Gewalt. Bei der Abfassung der Gesetze diente ih- nen ein Grieche, der aus Ephesus verbannte Hermodorus, als Dollmetscher der aus Griechenland heimgebrachten Gesetze. Noch vor dem Ende des Jahres stellten sie eine aus den fremden Gesetzen und einheimischen Satzungen zusammengesetzte Reihe ge- setzlicher Bestimmungen in zehn Tafeln auf dem Markte zur Inita ratio est, ut decemviri crearentar, qui et summum im- perium haberent et leges scriberent, Cic. de rep. Il 33. L
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